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RECHT · AGB

Allgemeine
Geschäftsbedingungen.

Volute Studio (Indo Cooperation UG) · Stand: Mai 2026

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§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, B2B-Klausel

1.1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Indo Cooperation UG, auftretend unter der Marke Volute Studio, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Doğuş Ünsalan, Rolandstr. 2-3, 30161 Hannover, E-Mail: contact@volute.studio (im Folgenden „Auftragnehmer" oder „Volute Studio") und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde").

1.2.Gegenstand dieser AGB sind Werkleistungen im Bereich der photorealistischen Architekturvisualisierung, insbesondere die Erstellung von Stand- und Bewegtbildmaterial (Renderings, Walkthrough-Videos) für gebaute oder geplante Immobilienprojekte (im Folgenden „Werkleistungen").

1.3.Die Leistungen von Volute Studio richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

1.4.Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Vertragsanbahnung und Vertragsschluss

2.1.Die Darstellung der Leistungen auf der Website volute.studio sowie in Broschüren, Angeboten und sonstigen Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage (invitatio ad offerendum).

2.2.Ein Vertrag kommt zustande, sobald:

  • der Auftragnehmer dem Kunden ein schriftliches oder elektronisches Angebot (z. B. per E-Mail, PDF oder über ein Vertragsmanagement-Tool) unterbreitet, und
  • der Kunde dieses Angebot innerhalb der dort genannten Annahmefrist in Textform (E-Mail, Messenger, Unterschrift) bestätigt.

2.3.Ergänzend oder alternativ gilt ein Vertrag als geschlossen, wenn der Auftragnehmer mit der Leistungserbringung nach einer ausdrücklichen Beauftragung durch den Kunden beginnt. Die Aufnahme der Arbeit ersetzt in diesem Fall die schriftliche Bestätigung.

2.4.Etwaige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform durch den Auftragnehmer.

§ 3 Leistungsumfang und Leistungspakete

3.1.Der Auftragnehmer erbringt seine Werkleistungen vorrangig in Form folgender produktisierter Pakete, deren konkreter Umfang sich aus dem jeweiligen Einzelangebot ergibt:

  • Hero Set — fünf (5) photorealistische Renderings für ein Bauvorhaben, ab EUR 1.500,– netto.
  • Launch Package — zwölf (12) photorealistische Renderings und ein (1) Walkthrough-Video mit einer Lauflänge von ca. 30 Sekunden, ab EUR 3.500,– netto.
  • Development Partner — Jahresprogramm für vier (4) bis zwölf (12) Projekte, individuell skaliert und bepreist.

3.2.Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Leistungen an im EU-Ausland ansässige Unternehmer kommt das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) zur Anwendung; bei Leistungen an außerhalb der EU ansässige Unternehmer gilt die Leistung als nicht steuerbar gemäß § 3a Abs. 2 UStG.

3.3.Etwaige darüber hinausgehende Leistungen (z. B. zusätzliche Renderings, weitere Revisionsschleifen, strukturelle Änderungen am Modell, Eilzuschläge) werden gesondert angeboten und nach Annahme separat abgerechnet.

3.4.Der Auftragnehmer behält sich vor, einzelne Leistungspakete inhaltlich, preislich oder im Umfang anzupassen. Maßgeblich ist stets das zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Einzelangebot.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1.Der Kunde wirkt an der ordnungsgemäßen Leistungserbringung mit, insbesondere durch die rechtzeitige Bereitstellung sämtlicher erforderlichen Unterlagen und Informationen, etwa:

  • Pläne (CAD-Dateien wie Revit, Archicad, SketchUp, Rhino, IFC, DWG, DXF, OBJ, FBX),
  • PDF-Plansätze, Skizzen und Materiallisten,
  • Referenzbilder und Stimmungs-Vorlagen,
  • gestalterische Vorgaben (Branding, Farbpalette, Lichtsprache),
  • Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis für Freigaben.

4.2.Der Kunde versichert, dass er an sämtlichen überlassenen Materialien über die für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Rechte verfügt und keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Versicherung resultieren.

4.3.Verzögerungen, die der Kunde durch unterlassene oder verspätete Mitwirkung verursacht, verlängern die vereinbarten Lieferfristen entsprechend.

§ 5 Liefer- und Bearbeitungszeiten

5.1.Soweit nicht abweichend vereinbart, gelten folgende Richt-Bearbeitungszeiten ab vollständigem Eingang aller erforderlichen Unterlagen gemäß § 4:

  • Hero Set: 5 bis 7 Werktage,
  • Launch Package: 10 bis 14 Werktage,
  • Development Partner: individuell pro Projekt im Jahresplan.

5.2.Die Bearbeitungszeiten richten sich nach der Zeitzone des Auftragnehmers (Central Indonesia Time, CIT, UTC+8). Als Werktage gelten Montag bis Freitag, mit Ausnahme der in Indonesien bzw. auf Bali gesetzlich anerkannten Feiertage.

5.3.Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht im Einzelvertrag ausdrücklich als verbindlich („Fixtermin") gekennzeichnet sind. Bei Ereignissen höherer Gewalt (§ 14) sowie bei Verzögerungen, die der Kunde gemäß § 4.3 zu vertreten hat, verlängern sich die Fristen angemessen.

§ 6 Revisionsrunden

6.1.In jedem Hero Set und Launch Package sind zwei (2) Revisionsrunden inkludiert. Eine Revisionsrunde umfasst Anpassungen an:

  • Materialien und Oberflächen,
  • Beleuchtung und Tageszeit,
  • Kameraposition und Bildausschnitt,
  • Vegetation, Personen, Möblierung und Requisiten.

6.2.Strukturelle Änderungen — insbesondere das Verschieben von Wänden, Anpassen der Dachform, Hinzufügen von Geschossen oder grundlegende Änderungen am 3D-Modell — sind nicht Bestandteil der Revisionen und werden gesondert angeboten und abgerechnet.

6.3.Weitere, über die vertraglich vereinbarten Runden hinausgehende Revisionen werden auf Stundenbasis oder als Festpreis-Erweiterung angeboten. Der Stundensatz wird im Einzelangebot ausgewiesen.

§ 7 Abnahme

7.1.Der Kunde ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer als fertiggestellt gemeldeten Werkleistungen unverzüglich zu prüfen und innerhalb von sieben (7) Kalendertagen abzunehmen, sofern diese den vertraglichen Spezifikationen entsprechen.

7.2.Erklärt der Kunde innerhalb dieser Frist weder Abnahme noch Mängelrüge in Textform, gilt die Werkleistung als abgenommen.

7.3.Wegen unerheblicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Unerhebliche Mängel werden im Rahmen der Gewährleistung beseitigt.

7.4.Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen

8.1.Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (EUR) netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit eine solche anfällt. Die Website kann Preise referenziell in US-Dollar (US$) anzeigen; die rechtsverbindliche Rechnungswährung ist EUR. Eine Umrechnung erfolgt am Tag des Vertragsschlusses zum von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Referenzkurs.

8.2.Soweit im Einzelvertrag nicht abweichend geregelt, wird die Vergütung wie folgt fällig:

  • 50 % bei Auftragserteilung (Anzahlung); die Bearbeitung beginnt nach Eingang der Anzahlung.
  • 50 % bei Lieferung der finalen Werkleistungen, fällig binnen vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsstellung.

8.3.Für Development-Partner-Programme gelten abweichende, im jeweiligen Jahresvertrag individuell vereinbarte Zahlungsbedingungen (z. B. quartalsweise oder pro Projekt-Milestone).

8.4.Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, ab dem auf den Eintritt des Verzugs folgenden Tag Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

8.5.Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Auslieferung der finalen Werkleistungen sowie die Übertragung der Nutzungsrechte gemäß § 11 bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.

8.6.Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.

§ 9 Stornierung und Kündigung

9.1.Der Kunde kann den Vertrag jederzeit in Textform kündigen. Im Fall der Kündigung schuldet der Kunde:

  • die vollständige Vergütung für sämtliche bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten oder bereits begonnenen Leistungen, zuzüglich
  • 25 % der Vergütung für den noch nicht erbrachten, vertraglich vereinbarten Restleistungsanteil zur Abgeltung der reservierten Produktionskapazität.

9.2.Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die nach 9.1 geschuldete Vergütung angerechnet. Übersteigt die Anzahlung den geschuldeten Betrag, wird der Differenzbetrag innerhalb von vierzehn (14) Tagen erstattet.

9.3.Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung,
  • nachhaltigem Verstoß gegen Mitwirkungspflichten gemäß § 4,
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.

9.4.Bei Development-Partner-Verträgen gelten abweichende, im Jahresvertrag individuell vereinbarte Kündigungsregelungen.

§ 10 Gewährleistung

10.1.Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass die erbrachten Werkleistungen frei von Sachmängeln sind und den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entsprechen.

10.2.Mängel sind nach der Abnahme unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn (14) Tagen, schriftlich oder in Textform zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

10.3.Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt zunächst die Nacherfüllung durch Nachbesserung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

10.4.Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Abnahme.

§ 11 Nutzungsrechte

11.1.Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Kunden ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, nicht-exklusives, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten finalen Werkleistungen ein. Dies umfasst insbesondere:

  • die Vervielfältigung in allen bekannten Formaten (Print, Digital, Bewegtbild),
  • die Veröffentlichung in allen Kanälen (Verkaufsunterlagen, Broschüren, Webseiten, Social Media, Anzeigen, Pressearbeit, Bauanträge),
  • die Verbreitung in allen geografischen Märkten,
  • die Bearbeitung und Anpassung an Format- und Kanalanforderungen.

11.2.Vorab gelieferte Vorschauen, Zwischenstände und Roh-Renderings dürfen erst nach vollständiger Zahlung und Abnahme öffentlich verwendet werden.

11.3.Das Urheberrecht am zugrunde liegenden 3D-Modell, an proprietären Pipeline-Bestandteilen, Rohdaten, internen Arbeitsdateien sowie an etwaigen Vorstudien verbleibt beim Auftragnehmer.

11.4.Eine Übertragung der ausschließlichen Nutzungsrechte (Exklusivität) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Vergütung.

§ 12 Eigenwerbung und Referenznennung

12.1.Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen des Vertrags erstellten Werkleistungen — auch unter Nennung des Kundennamens und des Projekts — für eigene Werbezwecke zu verwenden, insbesondere für das Portfolio auf der Website, in Social Media, in Verkaufsunterlagen sowie für Veröffentlichungen in Fachmedien.

12.2.Der Kunde kann der Nutzung gemäß 12.1 jederzeit formlos in Textform an contact@volute.studio widersprechen. Bereits erfolgte Veröffentlichungen bleiben hiervon unberührt.

12.3.Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden — insbesondere bei vertraulichen Projekten unter einer NDA — wird die Veröffentlichung im Portfolio bis zu einem vereinbarten Termin (z. B. dem öffentlichen Verkaufsstart) zurückgehalten.

§ 13 Vertraulichkeit

13.1.Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

13.2.Der Auftragnehmer ist berechtigt, externe Mitarbeiter oder Subunternehmer einzubinden, die unter vergleichbarer Vertraulichkeitsverpflichtung stehen.

13.3.Auf Wunsch des Kunden schließt der Auftragnehmer vor der Übergabe von Plänen eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) ab. Vorlagen werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt; vom Kunden vorgelegte NDAs werden geprüft.

§ 14 Höhere Gewalt

14.1.Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen, Pandemien, längerfristige Strom- oder Internetausfälle, sowie sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse.

14.2.In diesen Fällen verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer des Hindernisses zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Dauert das Hindernis länger als acht (8) Wochen, ist jede Partei berechtigt, vom betroffenen Auftrag zurückzutreten; in diesem Fall werden bereits erbrachte Leistungen anteilig vergütet.

§ 15 Haftung

15.1.Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

15.2.Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

15.3.Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

15.4.Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Verkaufserfolge und ähnliche Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

15.5.Die Haftung des Auftragnehmers ist in der Höhe auf den zweifachen Auftragswert des betroffenen Einzelauftrags begrenzt.

15.6.Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten Pläne, Materialien und Vorgaben sowie für die wettbewerbs-, marken- oder urheberrechtliche Zulässigkeit der vom Kunden vorgegebenen Inhalte (Logos, Markennamen, Referenzmotive).

§ 16 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung unter volute.studio/datenschutz zu entnehmen.

§ 17 Änderung der AGB

17.1.Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Verträge zu ändern. Auf laufende Verträge finden die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden AGB Anwendung.

17.2.Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen für künftige Verträge als angenommen. Auf diese Wirkung wird der Auftragnehmer in der Mitteilung gesondert hinweisen.

§ 18 Schlussbestimmungen

18.1.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

18.2.Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, die diesen AGB unterliegen, ist — sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz des Auftragnehmers (Hannover). Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

18.3.Vertragssprache ist Deutsch. Sämtliche Verträge, Mitteilungen und sonstige rechtsverbindliche Dokumente werden in deutscher Sprache erstellt. Eine Übersetzung in eine andere Sprache (z. B. Englisch) erfolgt rein informatorisch; bei Auslegungsfragen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

18.4.Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

18.5.Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.

Stand: Hannover, Mai 2026 · Indo Cooperation UG — Volute Studio

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